Spanien ist bereits seit Jahrzehnten eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Bei vielen geht die Begeisterung so weit, dass sie sich nach zahlreichen Aufenthalten und Besuchen darüber Gedanken machen, ob Spanien nicht auch als Zweitwohnsitz, zum Erwerb eines Feriendomizils oder als Refugium im Alter von Interesse wäre, schließlich ist die dortige Lebensqualität, dank des Wetters, des hervorragenden gastronomischen Angebotes und der allgemeinen Lebensfreude ein Garant dafür, dass man angenehme Zeiten dort verbringen kann.
Wer eine Immobilie in Spanien kaufen möchte, sollte sich allerdings mit den örtlichen Besonderheiten vertraut machen, und fachkundigen Rat einholen, denn das spanische Recht unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Recht, und die Begleitung des Kaufs durch einen Rechtsanwalt Spanien gut angelegtes Geld.
Anders als in Deutschland kann in Spanien ein Kaufvertrag sogar mündlich geschlossen werden, und regelmäßig enthalten die von den Maklern schriftlich abgefassten Verträge Strafklauseln mit weitreichenden Folgen.
Weiterhin erlaubt nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine umfassende und erschöpfende Prüfung der Immobilie.
Wurde die Immobilie legal errichtet? Gibt es Lasten die sich gegebenenfalls garnicht aus dem Grundbuch ergeben? Kann die Immobilie in Zukunft ener touristischen Vermietung zugeführt werden? Darf die Immobilie zu Wohnzwecken verwendet werden?
Ein spanisches Notariat wird für gewöhnlich nur prüfen, ob der Verkäufer Eigentümer der Immobilie ist, ob sich aus dem Grundbuch Lasten ergeben, und das Geschäft beurkunden.
Ob die Immobilie beispielsweise durch das Küstengesetz betroffen ist, ob es besondere baurechtliche Vorschriften zu beachten gilt, ob die Realität mit dem Grundbuch übereinstimmt, ob die Immobilie bewohnt und allgemein vermietet werden kann, sind Aspekte, die ein spanischer Notar regelmäßig nicht prüft, und auch nicht überprüfen kann, denn dann würde er sich in ein Geschäft einmischen, welches ihm von Dritten angetragen wird, und seine Aufgabe begrenzt sich auf die Feststellung einer Reihe von Mindestanforderungen die für einen sicheren Immobilienkauf ohne Überraschungen meistens nicht ausreichend sind.
Ohnehin sind nach dem Kauf der Immobilie Steuern zu entrichten, Mitteilungen an die Eigentümergemeinschaft vorzunehmen, Versorgerverträge umzumelden, und zahlreiche zusätzlich Aufgaben wahrzunehmen, welche ein Notar nicht übernehmen wird.
Aufgrund der Nichtansässigkeit der meisten ausländischen Immobilienkäufer sollte außerdem ein Zustellungsbevollmächtigter gegenüber dem spanischen Finanzamt benannt werden. Wenn früher oder später sowieso die Hinzuziehung eines unabhängigen Beraters erforderlich werden sollte, macht eine Begleitung durch einen Rechtsanwalt bereits von Anfang an Sinn.
Die Kanzlei Hessler & del Cuerpo berät und begleitet Immobilienkäufer schon seit vielen Jahren, und sorgt dafür, dass der Immobilienkauf schnell und zuverlässig erfolgt, ohne dass ihre Mandanten unnötige Risiken eingehen. So wird bereits zu Beginn die rechtliche Situation der Immobilie geprüft, der Mandant auf die gegebenenfalls bestehenden Besonderheiten hingewiesen, und kontrolliert, dass dem Käufer alle tatsächlichen rechtlichen Eigenschaften der Liegenschaft bekannt sind, und die Investition so wie geplant umgesetzt werden kann. Dadurch dass diese Kanzlei neben der Durchführung von Immobilienkäufen auch auf die Beratung im spanischen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert ist, kann eine Beratung in sämtlichen Aspekten erfolgen. Die Befähigung eine fundierte Beratung im spanischen Steuerrecht erbringen zu können, und ebenso bei einer zukünftigen Erbschaftsabwicklung in Spanien die zu beachtenden Regelungen vermitteln und anwenden zu können, sind weitere für diese Kanzlei sprechende Kriterien. Die Partner der Kanzlei Hessler & del Cuerpo können darüber hinaus ihre Mandanten in den Sprachen Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch beraten.